«Worin besteht der Unterschied zwischen satzbestimmendem und steuerbarem Einkommen? Und wo kommt es zum Einsatz?» Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
• wenn Einkommens- und Vermögenswerte in einem anderen Kanton und/oder im Ausland vorhanden sind: Steuerpflichtige, die im Kanton nur für einen Teil ihres Einkommens und Vermögens steuerpflichtig sind, entrichten die Steuern für die im Kanton steuerbaren Werte (= steuerbares Einkommen/Vermögen) nach dem Steuersatz, der ihrem gesamten Einkommen und Vermögen (= satzbestimmendes Einkommen) entspricht; steuerfreie Beträge werden ihnen anteilmässig gewährt
• wenn die Steuerpflicht nicht während der ganzen Steuerperiode besteht (z. B. bei Zuzug aus dem Ausland): Besteht die Steuerpflicht nur während eines Teils der Steuerperiode, wird die Steuer auf den in diesem Zeitraum erzielten Einkünften (= steuerbares Einkommen) erhoben. Dabei bestimmt sich der Steuersatz für regelmässig fliessende Einkünfte nach dem auf zwölf Monate berechneten Einkommen (= satzbestimmendes Einkommen); nicht regelmässig fliessende Einkünfte werden für die Satzbestimmung nicht umgerechnet.
• wenn Kapitalleistungen aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge ausbezahlt werden (z.B. bei Wegzug ins Ausland oder Wechsel von unselbständiger zu selbständiger Tätigkeit: Diese Kapitalleistungen (steuerbares Einkommen) werden gesondert zu dem Steuersatz berechnet, der sich ergäbe, wenn anstelle der einmaligen eine jährliche Leistung von einem Zehntel der Kapitalleistung (= satzbestimmendes Einkommen) ausgerichtet würde.
1. Beispiel: Herr Müller hat in der Schweiz ein steuerbares Einkommen von CHF 100’000 und im Ausland ein weiteres steuerbares Einkommen über CHF 50’000. Nun erhebt die Schweiz eine Steuer aufgrund des steuerbaren Einkommens von CHF 100’000 und zwar zum Satz von CHF 150’000. Herr Müller versteuert in der Schweiz also nur seine CHF 100’000 die er in der Schweiz auch verdient hat aber zu einem höheren Satz, denn sein Einkommen insgesamt betrug ja CHF 150’000.
2. Beispiel: Herr Wasser meldet sich in der Schweiz per 1.7.20XX an und hat in sechs Monaten ein steuerbares Einkommen von CHF 60’000. Er zahlt also Steuern für seine CHF 60’000 aber zum Satz von CHF 120’000. CHF 60’000 : 6 Monate x 12 Monate = CHF 120’000.
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Stephan Engler Geschäftsleiter