Liebes INP-Team
Vor einigen Tagen war ich mit dem Auto von meinem Freund unterwegs und habe eine Kollission verursacht. Nun teilt uns die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung mit, dass die Prämie nicht bezahlt wurde und keine Leistungspflicht besteht. Kann das wirklich sein?
Danke im Voraus für Ihre Hilfe.
Freundliche Grüsse, K. Müller
Sehr geehrte Frau Müller
Bis wann muss man grundsätzlich eine Versicherungsprämie bezahlen?
Die Zahlungsfrist ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag und den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Oft ist eine Zahlungsfrist von 10 bis 30 Tagen vorgesehen. Spätestens am letzten Tag dieser Frist muss die Prämie auf dem Konto der Versicherung gutgeschrieben sein.
Was passiert, wenn man die Prämie nicht bezahlt?
Die Versicherung kann einen Verzugszins verlangen. Zudem mahnt sie den Versicherten und setzt ihm eine letzte Zahlungsfrist von 14 Tagen, berechnet vom Versand der Mahnung an. Dafür kann sie – falls in den allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehen – Mahngebühren verlangen. Gleichzeitig klärt die Versicherung den Kunden darüber auf, was passiert, wenn er die Nachfrist ungenutzt verstreichen lässt.
Was passiert in dieser Zeit mit der Deckung?
Die Leistungspflicht der Versicherung ruht. Das heisst, dass sie nicht bezahlen muss, wenn der Kunde einen Schaden erleidet. Das birgt ein hohes Risiko. Erst wenn der Kunde die ausstehende Prämie sowie den Verzugszins und allfällige Mahngebühren innerhalb von zwei Monaten bezahlt und die Versicherung die Zahlung auch annimmt, ist die Versicherung wieder gewährleistet, und zwar ab dem Zeitpunkt der Zahlung. Andernfalls endet der Versicherungsvertrag definitiv.
Die Deckung ruht aber nur, wenn die Versicherung beweisen kann, dass sie den Kunden gemahnt und auf die Folgen des Prämienverzugs hingewiesen hat. Ein solcher Beweis gelingt ihr nur, wenn sie die Mahnung per Einschreiben verschickt hat und den Inhalt des Schreibens mit einer Kopie belegen kann. Wenn die Versicherung keine Beweise hat, kann sie zwar weiterhin die ausstehende Prämie vom Versicherten verlangen. Es kommt aber nicht zu einem Deckungsunterbruch.
Was gilt bei der Autohaftpflichtversicherung?
Für die obligatorische Autohaftpflichtversicherung gelten spezielle Regelungen. Sie muss für eine gewisse Zeit die Schäden decken, die der Versicherte verursacht, selbst wenn er ihr Prämien schuldet. Den Versicherungen liegt also viel daran, dass säumige Kunden kein Risiko darstellen – sprich: nicht mehr Auto fahren. Zu diesem Zweck hat ihnen der Gesetzgeber ein effektives Mittel in die Hand gegeben: den Einzug der Nummernschilder.
Ich gehe nun davon aus, dass Sie Nummerschilder am Fahrzeug hatten und somit ist die Versicherungsgesellschaft in der Pflicht den Schaden zu bezahlen.
Teilquelle: http://www.beobachter.ch